Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 08.08.2011 - 22 Ga 138/11 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweiliger Rechtschutz gegen Arbeitskampfmaßnahmen im Zusammenhang mit qualifzierten Besetzungsregelungen; Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Verfassungsmäßigkeit der qualifizierten Besetzungsregelungen des § 3 Abs. 2 ETV-E i.V.m. § 4 ETV-E
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsgericht Frankfurt am Main erlaubt Fluglotsenstreik - Gericht weist Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung DFS Deutsche Flugsicherung GmbH gegen Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) zurück
- hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 08.08.2011 - 22 Ga 138/11
- LAG Hessen, 08.08.2011 - 9 SaGa 1147/11
- LAG Hessen, 09.08.2011 - 9 SaGa 1147/11
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Hessen, 09.08.2011 - 9 SaGa 1147/11
Einstweilige Verfügung - Untersagung eines angekündigten Streiks - Rücknahme …
Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 08. August 2011 - 22 Ga 138/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.2011 - 22 Ga 138/11 - zurückgewiesen.
1 a) das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 8. August 2011 - 22 Ga 138/11 - abzuändern und dem Verfügungsbeklagten zu untersagen, seine Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der Verfügungsklägerin zu Streiks aufzurufen und/oder Streiks in den Betrieben der Verfügungsklägerin durchzuführen, um seine Streikforderungen zum Eingruppierungstarifvertrag 2011 ("ETV-E") (Anlage ASt 11) und zum Vergütungstarifvertrag ("VTV") (Anlage ASt 27) nach Maßgabe des Schreibens vom 8. August 2011 (Anlage ASt 30) durchzusetzen;.
zu 1 a): das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 8. August 2011 - 22 Ga 138/11 - abzuändern und dem Verfügungsbeklagten zu untersagen, seine Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der Verfügungsklägerin zu Streiks aufzurufen und / oder Streiks in den Betrieben der Verfügungsklägerin durchzuführen, um seine Streikforderungen zum Eingruppierungstarifvertrag 2011 ("ETV-E") (Anlage ASt 11) und zum Vergütungstarifvertrag ("VTV") (Anlage ASt 27) nach Maßgabe des Schreibens vom 8. August 2011 (Anlage ASt 30) mit Ausnahme der Forderung nach § 2 Abs. 3 ETV-E durchzusetzen;.
- ArbG Frankfurt/Main, 16.08.2012 - 12 Ca 8341/11
Zu angedrohtem Fluglotsen-Streik - Airlines bleiben auf Millionenverlusten sitzen
Mit Schriftsatz vom 8. August 2011 beantragte die X bei dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 22 Ga 138/11 den Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Beklagten untersagt werden sollte, seine Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der X zu Streiks aufzurufen und/oder Streiks in den Betrieben der X durchzuführen, um seine Streikforderungen zum Eingruppierungstarifvertrag 2011 und zum Vergütungstarifvertrag nach Maßgabe des Schreibens vom 8. August 2011 durchzusetzen.Wegen der Einzelheiten der Entscheidungsgründe wird auf Bl. 209 ff. d. A. 22 Ga 138/11 verwiesen.
Wegen der Einzelheiten der Entscheidung wird auf Bl. 240 ff. d. A. 22 Ga 138/11 (9 SaGa 1147/11) verwiesen.
- LAG Hessen, 27.06.2013 - 9 Sa 1387/12
Betriebsblockade - Eingriff in den Gewerbebetrieb - Flugsicherung - …
2011 - 22 Ga 138/11 - zurück (Protokoll Anlage K 37, Urteil Anlage K 38). - LAG Hessen, 08.08.2011 - 9 SaGa 1147/11
Fluglotsen dürfen streiken
Hess LAG vom 8.August 2011 -9 SaGa 1147/11- Vorinstanz: Arbeitsgericht Frankfurt am Main vom 8. August 201 - 22 Ga 138/11-.